1) Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten.
2) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so wird dieser von seiner Leistungspflicht frei. Der Auftraggeber hingegen hat im vorgenannten Fall, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag das vereinbarte Entgeld zu bezahlen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers entfällt nur dann, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
3) Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens zum Anzeigenschlußtermin der Druckschrift schriftlich beim Verlag erfolgen. Im Falle einer wirksamen Stornierung werden dem Auftraggeber 30% des Anzeigenpreises als pauschale Aufwendungsvergütung berechnet.
4) Der Verlag kann Plazierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich, so daß hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Plazierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, müssen bei Auftragserteilung schriftlich vermerkt werden und bedingen einen Plazierungszuschlag von 10%.
5) Anzeigen und insbesondere Promotion, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.
6) Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
7) Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion• zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich der Verlag insbesondere auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
8) Für die rechtzeitige Auslieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für minimale Abweichungen der Druckqualität haftet der Verlag nicht.
9) Der Auftraggeber hat eine eventuelle Fehlerhaftigkeit der Anzeige innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich beim Verlag geltend zu machen. Reklamationen nach Ablauf der vorgenannten Frist berechtigen den Auftraggeber nicht mehr zur Geltendmachung eventueller Minderungsansprüche.
10) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11) Technische Veränderungen des Magazins, z.B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.
12) Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu bezahlen.
13) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
14) Der Verlag liefert ein Belegexemplar.
15) Kosten für die Anfertigung bestellter Zeichnungen, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an diesen zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
17) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des Verlages.